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Erbrecht
Das Erbrecht regelt den rechtlichen Prozess der Verteilung der Vermögenswerte einer verstorbenen Person unter Erben und Begünstigten. Es umfasst die Ausführung von Testamenten, Nachlassverfahren und gesetzliche Erbfolge (wenn kein gültiges Testament vorliegt). Das Erbrecht stellt sicher, dass die Wünsche des Verstorbenen, wie sie in seinem Testament dargelegt sind, respektiert werden und dass etwaige Streitigkeiten zwischen potenziellen Erben rechtlich geklärt werden.
Der Nachlassprozess umfasst den Nachweis der Gültigkeit des Testaments, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers und die Überwachung der Vermögensverteilung. Wenn jemand ohne Testament verstirbt, bestimmen die Gesetze zur gesetzlichen Erbfolge, wie die Vermögenswerte aufgeteilt werden, in der Regel basierend auf Blutsverwandtschaften. Das Erbrecht kann besonders komplex sein, wenn große Nachlässe betroffen sind oder wenn es Streitigkeiten über die Gültigkeit eines Testaments oder die Verteilung von Vermögenswerten gibt.
Das Erbrecht umfasst auch die Nachlassplanung, die es Einzelpersonen ermöglicht, Entscheidungen über die Verteilung ihres Vermögens vor ihrem Tod zu treffen. Dazu gehört die Einrichtung von Trusts, das Verschenken von Eigentum oder die Gründung von gemeinnützigen Spenden zur Reduzierung von Steuerverpflichtungen und um sicherzustellen, dass Vermögenswerte gemäß den Wünschen des Verstorbenen weitergegeben werden.
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